Gemeiner Mann und gemeines Recht

 | 18:30 Uhr
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Die 12 Allgäuer Artikel mit einer Darstellung diskutierender Bauern

Die 12 Allgäuer Artikel mit einer Darstellung diskutierender Bauern

Wittenberg
Lesung/Vortrag

Die 12 Artikel von 1525, die Reformatoren und das Recht - eine Spurensuche

Die im Allgäu entstandenen 12 Artikel bestimmten den Bauernkrieg vor 500 Jahren. Die Verfasser forderten unter anderem weniger bäuerliche Abgaben und Frondienste, Zugang zu den Naturschätzen, die Wahl der Pfarrer durch die Gemeinden und die Abschaffung der Leibeigenschaft. Der Rechtshistoriker Prof. Dr. David von Mayenburg stellt das Schlüsseldokument vor, das als eine der ersten schriftlichen Forderungen nach Menschen- und Freiheitsrechten in Europa gilt. 

Die Autoren der in Memmingen erschienenen 12 Artikel und andere Anhänger des Bauernkriegs hofften für die Umsetzung ihrer Forderungen auf den Beistand der Reformatoren, wurden darin aber bitter enttäuscht - denn Luther, Melanchthon und andere Theologen, die man zur Hilfe gerufen hatte, stellten sich vehement auf die Seite der Obrigkeiten.

Der Vortrag von David von Mayenburg beleuchtet die Vorgänge vom März 1525 aus einer ungewohnten Perspektive: Was erzählen uns das Dokument und seine Geschichte über die rechtlichen Vorstellungen der Bauern? Wie wirkte sich die Entscheidung aus, Theologen und nicht Juristen zur Beurteilung ihrer Forderungen anzurufen? Wäre der Konflikt auf dem Rechtsweg friedlicher und erfolgreicher beigelegt worden? Und: Lassen sich die 12 Artikel als Vorboten moderner Menschenrechtserklärungen verstehen?

Referent

Prof. Dr. David von Mayenburg studierte ab 1988 Neuere und Neueste Geschichte sowie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und Recht für Sozialwissenschaftler in München, zudem Rechtswissenschaften in Bonn. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsche und rheinische Rechtsgeschichte der Universität Bonn und wurde als Jurist promoviert. Von Mayenburg hatte Lehraufträge an den Universitäten Düsseldorf, Mannheim und Bayreuth inne und habilitierte sich an der Universität Bonn. Er bekleidet seit 2013/2014 eine Professur an der Universität Luzern und seit 2014 einen Lehrstuhl für Neuere Rechtsgeschichte, Geschichte des Kirchenrechts und Zivilrecht an der Universität Frankfurt a.M. 2018 bis 2024 war er Mitglied im Ständigen Ausschuss des Deutschen Rechtshistorikertages. Seine Publikationen beschäftigen sich mit der Geschichte des Kirchenrechts, der Bedeutung des Rechts in vormodernen Aufständen und der Strafrechtsgeschichte.