Die Stiftung

Die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt wurde 1997 gegründet. In ihrer Obhut befinden sich die fünf Museen: Luthers Geburtshaus und Luthers Sterbehaus in Eisleben, Luthers Elternhaus in Mansfeld sowie das Lutherhaus und das Melanchthonhaus in Wittenberg. Die Häuser in Wittenberg und Eisleben gehören seit 1996 zum Weltkulturerbe der UNESCO. Sowohl die Gebäude als auch die Sammlungen und Ausstellungen werden von der Stiftung gepflegt und weiterentwickelt.

Eine breitgefächerte Vermittlung der Reformationsgeschichte zählt zu den zentralen Aufgaben und Anliegen der Stiftung. Dazu konzipieren und organisieren wir neue Ausstellungen und Tagungen, erschließen die Sammlungen und publizieren Forschungsergebnisse. Ausstellungsführungen, Vorträge und Lesungen runden das vielfältige Angebot ab.
Wichtigste Aufgabe der Stiftung ist die Pflege und Erhaltung der reformationsgeschichtlichen Gedenkstätten in den Lutherstädten Wittenberg und Eisleben und in der Stadt Mansfeld. Sie betreut die historischen Gebäude, Museen und Sammlungen und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich.

Ein weiterer zentraler Aspekt der Vermittlungsarbeit ist die Kulturelle Bildung. Für alle fünf Museen hat die Stiftung vielfältige Angebote entwickelt, die Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen die Gelegenheit bieten, sich auf spielerische Art mit der Reformation auseinanderzusetzen und ihre Protagonisten kennenzulernen.

Darüber hinaus bewahrt, präsentiert und vermittelt die Stiftung das reformatorische Erbe und fördert Forschung und Lehre im Zusammenhang mit der Reformation und der Reformationsgeschichte.

Das Forschungsprofil der Stiftung setzt Schwerpunkte in der Aufarbeitung der visuellen Wirkung der Reformation und der Geschichte der eigenen Häuser als Beispiele der Lutherrezeption. Zu den wissenschaftlichen Aktivitäten zählen Forschungsprojekte, Tagungen und die Herausgeberschaft von Publikationen.

Bereits 2007 wurde unter dem Dach der Stiftung die Geschäftsstelle Luther 2017 errichtet. Damit war die Stiftung ein zentraler Akteur bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung der Lutherdekade des Reformationsjubiläums 2017, als sich der Thesenanschlag Luthers zum 500. Mal jährte.

 

Organisation

Die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz im Lutherhaus in Wittenberg. Rund 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewahren, erforschen und vermitteln derzeit in den Lutherstädten Wittenberg und Eisleben sowie in Mansfeld-Lutherstadt das Erbe der Reformation.

Die Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand, die durch den wissenschaftlichen Beirat unterstützt werden.

 

Satzung

Die Satzung der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt kann als PDF runtergeladen werden.

Im Dezember 1996 hat die UNESCO die Luthergedenkstätten in Eisleben und Wittenberg als Kulturerbe der Menschheit anerkannt. Die Gebäude repräsentieren „einen bedeutsamen Abschnitt in der menschlichen Geschichte“ und sind „als authentische Schauplätze der Reformation von außergewöhnlich universeller Bedeutung“, so die Begründung.

Die Luthergedenkstätten gehören zu den frühesten Museen in Deutschland, die einer Person, ihrem Wirken und Nachleben gewidmet sind. Luthers Geburtshaus ist seit 1693 Gedenkstätte, im Sterbehaus wurde 1894 ein Museum eingerichtet. Das Gebäude des Augustinerklosters in Wittenberg, das heutige Lutherhaus, in dem der Reformator mit seiner Familie bis zu seinem Tod lebte, war schon kurz darauf Ziel von Besuchern. So wurde die Lutherstube bereits 1655 als „Museum Lutheri“ bezeichnet, bevor 1883 das Haus unter dem Namen „Lutherhalle" als Museum eröffnet wurde.

Eine weitere wichtige Erinnerungsstätte der Reformation ist das ehemalige Wohnhaus des Humanisten und Reformators Philipp Melanchthon, das fast unverändert erhalten geblieben ist. Melanchthon lebte und wirkte 42 Jahre lang in Wittenberg – so lange wie kein anderer Reformator.

Darüber hinaus zählen die Wittenberger Stadtkirche Sankt Marien und die Schlosskirche Wittenberg zum Weltkulturerbe „Luthergedenkstätten" der UNESCO.

Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung, soweit sie nicht dem Vorstand übertragen sind.

  • Staatsminister Rainer Robra, Vorsitzender des Kuratoriums, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

  • Ingo Mix, stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

  • Bärbel Kaase, Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt

  • Dr. Johannes Wischmeyer, Evangelische Kirche in Deutschland

  • Dr. Johann Schneider, Evangelische Kirche in Mitteldeutschland

  • Prof. Dr. Friedemann Stengel, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

  • Oberbürgermeister Torsten Zugehör, Lutherstadt Wittenberg

  • Bürgermeister Carsten Staub, Lutherstadt Eisleben

  • Bürgermeister Andreas Koch, Mansfeld-Lutherstadt

Der Wissenschaftliche Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand und das Kuratorium in wissenschaftlichen, insbesondere reformationsgeschichtlichen und denkmalpflegerischen Fragen zu beraten.

  • Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Johannes Schilling, Kiel (Vorsitz)

  • Prof. Dr. Ulrich Barth, Halle

  • Prof. Dr. Margit Kern, Hamburg

  • Dr. Stefan Michel, Dresden

  • Dr. Franziska Nentwig, Eisenach

  • Prof. Dr. Wolfgang Schenkluhn, Halle